Kumamoto-Explosion erschüttert Aeons Funktion als Katastrophenschutzstandort
Nach dem Explosionsunfall im Aeon Mall Kumamoto in Kashima, Präfektur Kumamoto, gerät das Vertrauen in die Sicherheit der von Aeon betriebenen Handelsimmobilien unter Druck. Das mutmaßlich ursächliche LP-Gas gilt als besonders verlässlich bei der Versorgung in Katastrophenlagen und wird zunehmend in Handelsimmobilien eingesetzt. Für die Wiederherstellung des Vertrauens sind eine Prüfung der Unfallursache und der Sicherheitsorganisation unverzichtbar.
Auswirkungen auf regionale Katastrophenschutzstandorte
Ein Aeon-Manager sagte zu dem Vorfall: 'Der Zusammenbruch des Sicherheitsmythos ist ein schwerer Schlag.' Aeon hat landesweit 70 Standorte, darunter Aeon Malls, als Katastrophenschutzstandorte positioniert und Vorkehrungen für Notunterkünfte, eigene Stromerzeugung und Notwasseranlagen getroffen.
Das Unternehmen hat umfassende Kooperationsvereinbarungen mit 203 Kommunen geschlossen, und die Aeon Group insgesamt hatte bis Februar 2026 mit mehr als 850 Kommunen und anderen Stellen Katastrophenschutzvereinbarungen abgeschlossen. Auch die Bereitstellung großer Zelte für Evakuierte wurde landesweit vorangetrieben. Das Aeon Mall Kumamoto hat ebenfalls eine Vereinbarung mit Kashima geschlossen und während des Erdbebens in Kumamoto 2016 seinen Parkplatz für Übernachtungen im Auto geöffnet; damit unterstützte es die Evakuierungsmaßnahmen der Region.
Bei dem Vorfall kam das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie am 5. gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr zu einer Vor-Ort-Untersuchung und kam zu dem Schluss, dass die Ursache wahrscheinlich eine 'LP-Gas-Explosion' sei. Es besteht der Verdacht, dass bei dem Erdbeben Leitungen im Gebäude beschädigt wurden, Gas austrat und sich entzündete. LP-Gas wird in großen Tanks gelagert und transportiert und kann, sofern Vorräte vorhanden sind, auch dann für Stromerzeugung und Warmwasser genutzt werden, wenn Stromleitungen oder Stadtgasleitungen unterbrochen sind. Auch im staatlichen Grundenergieplan war es als 'letzte Bastion' eingeordnet worden.
Vor-Ort-Untersuchung seit dem 12. wieder aufgenommen
Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie und andere Stellen haben die Vor-Ort-Untersuchung zur Klärung der genauen Unfallursache seit dem 12. wieder aufgenommen. Im Fokus steht, ob Notabsperrventile und Gaswarngeräte ordnungsgemäß installiert waren und funktionierten. Nach Angaben von Junya Miyake, Senior Special Professor an der Yokohama National University, reagieren Notabsperrventile auf Erschütterungen oberhalb des eingestellten Werts, auf Stromausfälle oder auf externe Brände und sollen große Leckagen verhindern. Selbst wenn das Absperrventil geschlossen ist, kann jedoch im Rohrsystem verbliebenes Gas entweichen und, wenn es sich in einem abgeschlossenen Raum sammelt, eine groß angelegte Explosion auslösen.
Nach der Durchführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz müssen Warnmelder im Umfeld von Brenngeräten oder Durchführungen installiert werden. Da LP-Gas schwerer als Luft ist, werden sie nahe am Boden angebracht. Bei korrekter Installation müsste Alarm ausgelöst werden, weshalb auch das Verhalten der zuständigen Mitarbeiter des Aeon Mall überprüft werden muss. Aeon teilte am 11. mit, dass es nach dem Erdbeben eine vorübergehende Wiedereinlassung in das Aeon Mall Kumamoto zugelassen habe.
Aeon erklärte: 'Wir nehmen es schwer, dass es keine Regelungen, keine Handbücher und keine Bildungs- und Betriebsstrukturen für die Zeit nach einer Evakuierung gab und dass dies dazu führte, die Entscheidung dem Personal vor Ort zu überlassen.' Wenn nach dem Erdbeben ein Gasgeruch wahrnehmbar war, wäre eine Wiedereinlassung auch dann nicht wünschenswert gewesen, wenn kein Alarm ertönte. Künftig dürfte auch der damalige Entscheidungsablauf in Untersuchungsausschüssen geprüft werden, die Aeon einrichten will.
Frage nach Fahrlässigkeit entscheidet über Verantwortung
Wenn durch Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit Menschen zu Schaden kommen, können zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten in Frage stehen. Entscheidend ist neben der Vorhersehbarkeit des Schadens auch, ob die zur Vermeidung des Schadens erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Wird zivilrechtliche Fahrlässigkeit anerkannt, entsteht eine Verpflichtung zum Schadenersatz.
Ob das als regionaler Katastrophenschutzstandort auftretende Aeon Mall die Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß verwaltet hat und ob nach dem Erdbeben angemessen reagiert wurde, dürfte sich einer strengen Prüfung nicht entziehen. Für die Wiederherstellung des Vertrauens sind die Aufklärung der Ursache und die klare Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Vorfalls erforderlich.
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