Die Regierung prüft Ausgleich für Kommunalverluste durch Senkung der Verbrauchsteuer auf Lebensmittel
Die Regierung prüft, die ab April 2027 durch die Senkung der Verbrauchsteuer auf Lebensmittel entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen aus Bundesmitteln auszugleichen. Die erwarteten kommunalen Einnahmeausfälle von rund 1,6 Billionen Yen bei einer Senkung des Steuersatzes auf 1% sollen über Sonderzuweisungen für Kommunen kompensiert werden, um die Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen zu begrenzen.
Ausgleich über Sonderzuweisungen für Kommunen
Sonderzuweisungen für Kommunen sind Zuschüsse des Staates, mit denen Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden, die Gemeinden und Präfekturen etwa durch Steuersenkungen der Zentralregierung entstehen. Bei der 2025 beschlossenen Abschaffung des vorläufigen Altsteuersatzes auf Benzinsteuer und Dieselverbrauchsteuer wurde der kommunale Einnahmeausfall im Fiskaljahr 2026 vollständig kompensiert.
Bundesweit minus 4,3 Billionen Yen pro Jahr
Wird der Verbrauchsteuersatz auf Lebensmittel von derzeit 8% auf 1% gesenkt, würden die Steuereinnahmen im ganzen Land um jährlich rund 4,3 Billionen Yen sinken. Davon entfielen auf die Kommunen voraussichtlich rund 1,6 Billionen Yen an Mindereinnahmen durch geringere Einnahmen aus der lokalen Verbrauchsteuer und aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Die Nationale Gouverneurskonferenz und andere Organisationen hatten in einer Erklärung vom 5. den Staat aufgefordert, die für den kommunalen Einnahmeausfall nötigen Mittel verlässlich bereitzustellen. Da die Einnahmen aus der Verbrauchsteuer als Finanzierungsquelle für Sozialleistungen wie Renten, medizinische Versorgung, Pflege und Maßnahmen gegen den Geburtenrückgang dienen, gibt es aus den Kommunen auch Bedenken hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Dienstleistungen. Der Gouverneur der Präfektur Chiba, Toshihito Kumagai, sagte, die Voraussetzung sei, dass die Steuereinnahmen der Kommunen nicht beeinträchtigt würden, und verwies auf die Gefahr, dass es schwieriger werde, Bewohnerdienste wie die beitragsfreie Kinderbetreuung oder häusliche Pflege aufrechtzuerhalten.
Finanzierung der Leistungen auch mit Kommunalanteil
In den am 5. im Kabinett beschlossenen Grundsatzlinien zur Senkung des Verbrauchsteuersatzes heißt es ausdrücklich, man werde 'angemessen reagieren, damit die Verwaltung der Kommunalfinanzen nicht beeinträchtigt wird'. Die Regierung will neben der Senkung der Verbrauchsteuer auf Lebensmittel ab dem Fiskaljahr 2027 ein einkommensabhängiges Leistungssystem für erwerbstätige Menschen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen einführen. Es sollen Vorabzahlungen auf Basis von jährlich rund 600 Milliarden Yen bereitgestellt werden, entsprechend dem Gegenwert einer 1%-Senkung der Verbrauchsteuer; die vollständige Einführung ist für das Fiskaljahr 2029 vorgesehen.
Während die Mindereinnahmen der Kommunen durch die Senkung auf Lebensmittel vom Staat ausgeglichen werden sollen, ist bei der Finanzierung des neuen Leistungssystems vorgesehen, auch die Kommunen heranzuziehen. Die Regierung hält es für angemessen, dass Staat und Kommunen die Kosten entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen tragen, da der Zweck des Systems in der Entlastung bei Einkommensteuer, Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen liege. Bei einer Sitzung des staatlich-kommunalen Beratungsgremiums am 10. legte die Regierung ihren Vorschlag vor, doch die Kommunalseite reagierte auf die Leistungen mit der Forderung, der Staat müsse sie vollständig aus eigener Verantwortung finanzieren.
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