Takaichi will Mehrwertsteuer auf Lebensmittel ab April 2027 für zwei Jahre auf 1 % senken
Steuersenkung mit Ausgleichszahlungen kombiniert
Ministerpräsidentin Sanae Takaichi hat am 30. Oktober die Absicht bekundet, den Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel ab April 2027 für zwei Jahre befristet von derzeit 8 % auf 1 % zu senken. Die Belastung in Höhe von 1 Prozentpunkt soll über Zahlungen an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen ausgeglichen werden, sodass die Wirkung faktisch auf null sinkt. Konkrete Vorschläge zur Finanzierung nannte sie nicht und sagte lediglich, sie wolle nicht auf Defizitstaatsanleihen zurückgreifen.
Sie äußerte sich im Amtssitz des Ministerpräsidenten vor Journalisten. Zuvor hatte sie bei einer außerordentlichen Sitzung der Führung der Liberaldemokratischen Partei angewiesen, den Vorschlag als Parteimeinung zusammenzufassen. Die Linie von Regierung und Koalition soll Anfang August festgelegt werden, der Gesetzentwurf dazu soll in der Herbstsitzung des Parlaments eingebracht werden. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes wäre seit der Einführung 1989 die erste.
Überbrückung bis zur neuen Leistung im Fiskaljahr 2029
Die geplante Steuersenkung sei als Zwischenlösung bis zu einer neuen einkommensabhängigen Leistung gedacht, die ab dem Fiskaljahr 2029 eingeführt werden soll, sagte sie. Sie erklärte, sie habe nach reiflicher Überlegung und bis zuletztem Abwägen die aus ihrer Sicht beste Option gewählt, und betonte zugleich, der Schritt solle auch als Maßnahme gegen die hohe Inflation dienen.
Ausgehend von ihrem im Unterhauswahlkampf versprochenen Nullsatz soll die Belastung in Höhe von rund 600 Milliarden Yen pro Jahr, die 1 Prozentpunkt entspricht, ab Juni 2027 vorgezogen als einkommensabhängige Leistung für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen eingeführt werden. Die neue Leistung soll ab April 2029 im Vollbetrieb starten, und der entsprechende Entwurf soll in den dem außerordentlichen Parlament vorgelegten Gesetzentwurf aufgenommen werden. Die Ministerpräsidentin erklärte, das System solle Unterstützung je nach Einkommen und anderen Faktoren bereitstellen, wenn man Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie Barzahlungen gemeinsam betrachte.
Plan, den Satz nach zwei Jahren wieder anzuheben
Die Ministerpräsidentin sagte ausdrücklich, dass der Satz zwei Jahre nach der Senkung wieder angehoben werde. Mit Blick auf die Wahrung der fiskalischen Nachhaltigkeit und des Marktvertrauens werde sie persönlich dafür Verantwortung tragen, den Satz nach zwei Jahren sicher wieder zurückzuführen, sagte sie. Eine Konjunkturklausel, nach der über die Fortsetzung der Steuersenkung je nach Wirtschaftslage entschieden würde, werde es nicht geben.
Zur Zusammensetzung der Finanzierung machte sie keine Angaben. Sie sagte, die Mittel würden ohne Rückgriff auf Sonderanleihen gesichert, damit das Marktvertrauen gewahrt bleibe, und erklärte, man werde die Ausgaben- und Einnahmenseite unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen überprüfen. Sie verwies auch auf die Überprüfung steuerlicher Sonderregelungen und Subventionen sowie auf die Sicherung nichtsteuerlicher Einnahmen und sagte, man werde den Finanzierungsbedarf decken und zugleich das Volumen neuer Anleiheemissionen im laufenden Jahr angemessen begrenzen.
Konkrete Vorstellungen zur Finanzierung wurden damit faktisch vertagt. Ein hoher Regierungsvertreter sagte, es wäre zwar gut gewesen, einzelne Finanzierungsposten benennen zu können, die Prüfung werde sich aber bis Jahresende hinziehen. Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte und die Gastronomie, die von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffen wären, sollen ebenfalls geprüft werden.
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