Arbeitnehmer fordern 75-Yen-Anhebung beim Mindestlohn und Abbau regionaler Differenzen von mehr als 200 Yen
Streit über die Höhe der Anhebung
Der Zentrale Mindestlohnrat des Gesundheits-, Arbeits- und Sozialministeriums hielt am 27. die fünfte Sitzung seines Unterausschusses ab, der die Richtwerte für den Mindestlohn festlegt. Die Arbeitnehmerseite forderte, den landesweit gewichteten Durchschnitt von 1121 Yen um 75 Yen anzuheben und die Differenzen zwischen den Regionen von mehr als 200 Yen zu verringern.
An der Sitzung nahmen neben den Sachverständigen des öffentlichen Interesses auch Arbeitnehmervertreter wie Rengo sowie Arbeitgebervertreter wie Keidanren teil. Über die grundsätzliche Linie, den Mindestlohn anzuheben, besteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kein Dissens; bei der Höhe der Anhebung liegen die Positionen jedoch weit auseinander. Die Gespräche über den Richtwert bewegen sich weiter in einem Ringen um die Marke im hohen 1100-Yen-Bereich im landesweiten Durchschnitt.
Begründung für die Forderung nach 75 Yen
Der von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagene Anhebungsbetrag von 75 Yen liegt über den 66 Yen des Fiskaljahres 2025, die bisher den Höchstwert markierten. Als Grundlage führte sie an, dass die endgültige Zusammenfassung der von Rengo am 3. veröffentlichten Frühjahrs-Tarifverhandlungen 2026 einen Anstieg der Stundenlöhne von Beschäftigten in befristeten, Teilzeit- und Vertragsverhältnissen um 75,01 Yen auswies.
Bei den regionalen Unterschieden betrug die Differenz im Fiskaljahr 2025 zwischen Tokios 1226 Yen und den Präfekturen Kochi, Miyazaki und Okinawa 203 Yen. Damit lag sie 13 Jahre in Folge über 200 Yen. Die Arbeitnehmerseite argumentiert, um die Differenz unter 200 Yen zu halten, müsse der Richtwert für die Anhebung in den Präfekturen mit niedrigerem Mindestlohn höher ausfallen als in den Präfekturen mit höherem Niveau.
Sorge über die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen
Der staatliche Rat stuft die Präfekturen je nach wirtschaftlicher Lage in A, B und C ein und gibt einen Richtwert für die Anhebung vor. Anschließend legen die jeweiligen Präfekturräte den endgültigen neuen Satz fest.
Im Fiskaljahr 2025 betrug die Richtwertanhebung für die A-Kategorie in sechs Präfekturen und Metropolen wie Tokio und Osaka sowie für die B-Kategorie in 28 Präfekturen und Ländern wie Hokkaido und Fukuoka 63 Yen; die C-Kategorie in 13 Präfekturen wie Aomori und Okinawa erhielt einen Aufschlag von 1 Yen auf 64 Yen. Auch für das Fiskaljahr 2026 zeigen die Arbeitgeber ein gewisses Verständnis dafür, dass der Richtwert der unteren Kategorie über dem der oberen liegen könnte.
Die Arbeitgeberseite verweist jedoch darauf, dass kleinen und mittleren Unternehmen angesichts der schwierigen Weitergabe von Kosten an den Markt nur begrenzte Mittel für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen. In einer vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales durchgeführten Umfrage unter Betrieben mit weniger als 30 regelmäßig Beschäftigten lag die Lohnsteigerungsrate im Juni bei 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für Lohnerhöhungen, die deutlich über diesem Niveau liegen, äußert sie Vorbehalte.
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