Asuka-Fujiwara-Königsstädte als Weltkulturerbe eingetragen, Japan nun bei 27 Stätten
Eintragung beschlossen
Das in Busan, Südkorea, tagende Welterbekomitee der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat am 26. beschlossen, die Stätten der 'Asuka-Fujiwara-Königsstädte' in der Präfektur Nara als Weltkulturerbe einzutragen. Die Stätten zeigen den Entstehungsprozess des antiken zentralisierten Staats; damit gibt es in Japan nun insgesamt 27 Welterbestätten, davon 22 Kultur- und 5 Naturerbestätten.
Aus 19 Bestandteilen zusammengesetzt
Asuka-Fujiwara besteht aus insgesamt 19 Bestandteilen, darunter Reste kaiserlicher Paläste und buddhistischer Tempel aus der Asuka-Zeit (Ende des 6. bis Anfang des 8. Jahrhunderts). Es gilt als Erbe, das den Prozess der Herausbildung eines zentralisierten Systems unter Einfluss des chinesischen Festlands und der Koreanischen Halbinsel sowie die Entwicklung zu einem Staat auf Basis des Ritsuryō-Systems dokumentiert. Im Zentrum stehen die Ruinen des Asuka-Palastes in Asuka, Präfektur Nara, Schauplatz des Isshi-Zwischenfalls, der zur 'Taika-Reform' führte, sowie die Ruinen des Fujiwara-Palastes in Kashihara, Präfektur Nara, dem Kern der Fujiwara-Residenzstadt, die als Japans erste voll ausgebaute Hauptstadtstadt gilt. Bis zur Verlegung der Hauptstadt nach Heijō-kyō im Jahr 710 war dies das politische und kulturelle Zentrum.
Drei Stätten auf der vorläufigen Liste
Dazu gehören auch der Kitora-Kofun mit Darstellungen der Vier Götter und astronomischen Karten, der Takamatsuzuka-Kofun, in dem die farbenprächtigen Wandmalereien der 'Asuka-Schönheit' entdeckt wurden, sowie der Ishibutai-Kofun, der nach einer Theorie das Grab von Soga no Umako sein soll. Ein UNESCO-Beratungsgremium hatte im Juni empfohlen, Asuka-Fujiwara als Welterbe einzutragen. Auf der vorläufigen Liste der inländischen Kandidaten verbleiben drei Stätten. Die Burg Hikone in der Präfektur Shiga nutzte 2023 als erste in Japan das System der Vorabprüfung für Welterbestätten, doch das Beratungsgremium wies darauf hin, dass die Begründung ihres Werts vertieft werden müsse. Der staatliche Rat für Kultur entschied, sie nicht als Kandidaten für die Nominierung 2027 vorzusehen; die örtliche Verwaltung reichte im Mai einen überarbeiteten Entwurf des Nominierungsdossiers beim Kulturamt ein und strebt eine Eintragung 2028 an. Die 'alte Hauptstadt der Kriegerfamilien Kamakura' in der Präfektur Kanagawa erhielt 2013 eine Empfehlung gegen die Eintragung, worauf die Regierung die Nominierung zurückzog. Hiraizumi in der Präfektur Iwate, 2011 eingetragen, strebt eine Erweiterung des eingetragenen Gebiets an.
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