Einkommensanforderung für Daueraufenthalt könnte schon im Oktober verschärft werden
Die Behörde für Einreise- und Aufenthaltsverwaltung will die Leitlinien für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis von Ausländern bereits im Oktober überarbeiten. Unter anderem sollen neue Einkommensanforderungen eingeführt werden, die grundsätzlich über dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen japanischer Haushalte liegen. Damit soll die Prüfung strenger werden.
Einkommens- und Rentenanforderungen werden festgeschrieben
In den neuen Leitlinien wird ausdrücklich festgehalten, dass das Einkommen dauerhaft über dem durchschnittlichen Einkommen japanischer Haushalte liegen muss. Zudem soll ein Lebensstandard verlangt werden, der künftig ohne Sozialhilfe auskommt. Die mögliche Rentenhöhe soll grundsätzlich dem Betrag entsprechen, den man nach 30 Jahren Einzahlung in die Beschäftigtenrente erhalten würde.
Auch Kriterien für das nationale Interesse werden präzisiert
Die aktuellen Leitlinien auf Grundlage des Einwanderungs- und Flüchtlingsanerkennungsgesetzes legen drei Punkte fest: ① einwandfreies Verhalten, ② Vermögen oder Fähigkeiten, mit denen der Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden kann, und ③ Vereinbarkeit mit Japans nationalem Interesse. Mit der Überarbeitung sollen die Einkommensanforderungen und andere Punkte konkretisiert und auch für das Kriterium des nationalen Interesses Bewertungsmaßstäbe eingeführt werden. Als Entscheidungsgrundlage dienen unter anderem japanische Sprachkenntnisse und das Verständnis des japanischen Systems.
Die Regierung plant, im März 2027 eine Grundsatzpolitik zur Aufnahme von Ausländern zu formulieren. In einem Expertenrat soll geprüft werden, ob darin auch quantitative Ziele für die Zahl der aufgenommenen Ausländer sowie eine umfassendere Bevölkerungsstrategie für Japan insgesamt aufgenommen werden sollen.
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