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Obergrenze der Patientenbelastung im Hochkostenerstattungssystem ab August 2027 um bis zu 38 Prozent angehoben

Kabinett beschließt Anhebung der Obergrenze im Hochkostenerstattungssystem um bis zu 38 Prozent ab August 2027

Obergrenze im Hochkostenerstattungssystem wird in zwei Stufen angehoben

Die Regierung hat am 24. offiziell beschlossen, die Obergrenze der Patientenbelastung im Hochkostenerstattungssystem, das die Eigenkosten für medizinische Behandlungen auf einen festen Betrag begrenzt, in zwei Stufen anzuheben. Ab dem 1. August wird der Richtwert für die monatliche Obergrenze um 4 bis 7 Prozent erhöht, ab August 2027 dann um bis zu 38 Prozent gegenüber dem derzeitigen Stand.

Neue jährliche Obergrenze soll Langzeitbehandlungen berücksichtigen

Das Kabinett beschloss am 24. eine Änderung der Verordnungen zum Gesundheitsversicherungsgesetz und anderen Regelwerken. Zwar steigen durch die Anhebung der monatlichen Obergrenze die Belastungen für die Patienten, zugleich wird aber erstmals eine jährliche Obergrenze eingeführt, um Patienten mit langwierigen Behandlungen zu berücksichtigen. Je nach Ausgestaltung der Reform könnten einige Patienten künftig sogar weniger belastet werden als bisher.

Nach einer groben Schätzung des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales von Dezember 2025 wird bei den Gesundheitskassen für Angestellte und der landesweiten Krankenkasse Kyokai Kenpo eine Entlastung von rund 3000 Yen pro Jahr je beitragspflichtiger Person erwartet, einschließlich des Arbeitgeberanteils.

Einkommensklassen werden feiner unterteilt, ambulante Sonderregelung wird angepasst

In der ersten Stufe ab August wird der Richtwert für die monatliche Obergrenze in den fünf Einkommensklassen, einschließlich der von der kommunalen Einkommenssteuer befreiten Haushalte, um 4 bis 7 Prozent angehoben. Für die Gruppe mit einem Jahreseinkommen von rund 3,7 Millionen bis 7,7 Millionen Yen steigt der Betrag von derzeit 80.100 Yen auf 85.800 Yen. Die jährliche Obergrenze wird auf 530.000 Yen festgelegt.

In der zweiten Stufe ab August 2027 werden die Einkommensklassen weiter unterteilt. Die bisherige Kategorie für ein Jahreseinkommen von rund 3,7 Millionen bis 7,7 Millionen Yen wird in drei Bereiche von 3,7 Millionen bis 5,1 Millionen Yen, 5,1 Millionen bis 6,5 Millionen Yen und 6,5 Millionen bis 7,7 Millionen Yen aufgeteilt; zugleich wird der Richtwert für die monatliche Obergrenze für Einkommen ab 5,1 Millionen Yen weiter erhöht. Den größten Anstieg gibt es bei einem Jahreseinkommen von rund 6,5 Millionen bis 7,7 Millionen Yen: Dort steigt der Betrag von derzeit 80.100 Yen um 38 Prozent auf 110.400 Yen.

Auch die ambulante Sonderregelung, die von einem Teil der über 70-Jährigen genutzt werden kann, wird überarbeitet. Patienten mit einem Jahreseinkommen von rund 2 Millionen bis 3,7 Millionen Yen können derzeit beliebig oft zum Arzt gehen, wenn sie monatlich 18.000 Yen zahlen; ab August steigt dieser Betrag auf 22.000 Yen. Vor dem Hintergrund einer längeren gesunden Lebenserwartung soll eine Anhebung der Altersgrenze ab dem Haushaltsjahr 2026 erneut geprüft werden.

Beim Arztbesuch oder anderen Behandlungen tragen Patienten je nach Alter 10 bis 30 Prozent der medizinischen Kosten selbst. Das Hochkostenerstattungssystem sorgt dafür, dass selbst bei stark steigenden Eigenanteilen nur bis zu einer festgelegten Obergrenze gezahlt werden muss; der darüber hinausgehende Betrag wird von den Versicherern wie den Gesundheitskassen übernommen.

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