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FASF behält regelmäßige Goodwill-Abschreibung bei und lehnt Wahlmodell ab

FASF hält an Goodwill-Abschreibung fest und verzichtet auf Nichtabschreibung

Geltende Regeln bleiben bestehen

FASF hat beschlossen, die geltende Regel beizubehalten, nach der Goodwill aus Unternehmensfusionen und -ubernahmen regelmäßig als Aufwand erfasst wird. Auch ein Wahlmodell, bei dem Unternehmen zwischen Abschreibung und Nichtabschreibung wählen konnen, wird nicht eingefuhrt. Die Entscheidung soll am 27. auf einer Beratungssitzung fallen.

FASF hat sich rund ein Jahr lang unter Einbeziehung von Expertenmeinungen mit dem Thema befasst, doch die Unterstützung für eine Einführung der Nichtabschreibung hat nicht zugenommen. Japan wird damit bei einer anderen Position bleiben als IFRS und US-Rechnungslegungsstandards, die Goodwill nicht abschreiben.

Goodwill bezeichnet den Betrag, der uber den Nettovermogenswert des ubernommenen Unternehmens hinaus gezahlt wurde, und gilt als Gegenleistung fur immaterielle Vermogenswerte wie Marken und Technologie. Nach japanischen Standards beruht die Regel auf der Annahme, dass der Wert von Goodwill im Laufe der Zeit sinkt; daher ist eine regelmassige Abschreibung innerhalb von 20 Jahren grundsatzlich vorgeschrieben. Wird weiter abgeschrieben, belastet das zwar den Gewinn jeder Periode, zugleich lasst sich das Risiko besser begrenzen, nach einer Verschlechterung der Ertragslage des ubernommenen Geschafts durch einen plotzlichen hohen Wertminderungsaufwand belastet zu werden.

Wertminderungsrisiko und Vergleichbarkeit

Wird auf Abschreibung verzichtet, sinkt zwar die jahrliche Kostenbelastung, doch bei einem Wertverlust drohen hohe Wertminderungsverluste. Nach IFRS und den US-Standards wird einmal jahrlich ein Wertminderungstest durchgefuhrt, um zu entscheiden, ob eine Wertminderung zu erfassen ist.

Eine Analyse der Abschlusse grosser Unternehmen in den USA, Europa und Japan zeigt, dass der Median des Goodwill-Volumens im Verhaltnis zum Eigenkapital in den USA und Europa bei 20 bis 30 Prozent lag, in Japan dagegen bei 1 Prozent. In den USA wiesen 16 Prozent der Unternehmen einen Wert von mehr als 100 Prozent auf. FASF durfte angesichts dieser finanziellen Risiken beschlossen haben, auf eine Nichtabschreibung zu verzichten.

Rund 3600 borsennotierte Unternehmen nutzen japanische Standards; eine Anderung der Regeln wurde enorm viel Zeit und Geld kosten. FASF kam offenbar zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Reform den Aufwand nicht ausreichend rechtfertigt.

Erweiterte Offenlegung und Wahl der Unternehmen

Die regelmassige Abschreibung wird auch kritisiert, weil Unternehmen mit aktivem M&A-Einsatz dadurch gewinnschwacher erscheinen. Die Japan Association of Corporate Executives hat argumentiert, die Goodwill-Abschreibung konne zu einem Hindernis fur M&A werden. Wenn sich die Gewinndarstellung aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards verandert, konnen Anleger japanische Unternehmen schwerer mit Firmen in den USA und Europa vergleichen, und der Borsenkurs spiegelt den Unternehmenswert weniger gut wider.

Um diese Probleme abzumildern, wird FASF den untergeordneten Unternehmensrechnungsausschuss ASBJ dazu auffordern, die Offenlegung des vor Abschreibung von Goodwill erzielten Gewinns in den Abschlussunterlagen zu prufen. Wenn sich diese Offenlegung verbreitet, durfte der Vergleich mit Unternehmen, die andere Rechnungslegungsstandards nutzen, leichter werden.

Japanische Unternehmen, die Goodwill nicht abschreiben wollen, konnen auch IFRS anwenden. 315 an der Tokioter Borse notierte Unternehmen hatten dies bis Ende Juni bereits umgesetzt oder beschlossen. Künftig durfte sich die Umstellung auf IFRS vor allem bei Unternehmen beschleunigen, die Wachstum durch M&A priorisieren, wahrend Firmen mit Fokus auf finanzielle Risiken eher bei japanischen Standards bleiben.

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