Strafbarkeit der Beschädigung der Nationalflagge im Oberhaus beschlossen, auch vorsichtige Stimmen zur Anwendung
Gesetz zur Bestrafung der Beschädigung der Nationalflagge angenommen
Das Gesetz zur Bestrafung von Handlungen gegen die Nationalflagge wurde am 17. im Plenum des Oberhauses mit Zustimmung der Regierungskoalition und anderer mehrheitlich verabschiedet und angenommen. Es sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Yen vor und tritt 20 Tage nach der Verkündung in Kraft.
Strafrahmen bleibt begrenzt
Der gemeinsam von der Liberaldemokratischen Partei, der Japanischen Innovationspartei, der Demokratischen Partei für das Volk und der Sanseito eingebrachte Gesetzentwurf stellt das öffentliche Beschädigen, Entfernen oder Verunstalten der Nationalflagge dann unter Strafe, wenn dies in einer Weise geschieht, die Menschen in erheblichem Maß Unbehagen oder Abscheu empfinden lässt. Die Liberaldemokratische Partei erklärte, dass etwa Beschädigungsszenen in Realfilmen, von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder, Widmungen auf der Nationalflagge oder das Zerstören von Fahnen auf Kindergerichten nicht darunterfallen.
Bedenken wegen der Anwendung
In der Beratung wurde von der Opposition wiederholt darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der strafbaren Fälle unklar sei und dadurch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt werden könne. Professor Motohiro Hashimoto von der Chuo-Universität kritisierte am 14. im Rechtsausschuss des Oberhauses, Strafnormen, deren Anwendungsbereich sich durch nachträgliche Auslegung ausweiten lasse, untergrüben den Rechtsstaat.
Yoshihiko Tamaki, Vorsitzender der Demokratischen Partei für das Volk, sagte am 17. vor Journalisten im Parlamentsgebäude, die Anwendung des Gesetzes müsse vorsichtig erfolgen. Er fügte hinzu, er wolle als Antragsteller darauf achten, dass keine Praxis entstehe, die abschreckend auf die Meinungsfreiheit wirke.
In einer Zusatzbestimmung heißt es ausdrücklich, dass innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten geprüft werde, ob das Gesetz erforderlich und ausreichend sei, um das Gefühl der Bürger zu schützen, die ihre Nationalflagge wertschätzen. Dabei sollen unter anderem die Nutzungslage von im Internet verbreiteten Bildern von Beschädigung, Entfernen oder Verunstaltung sowie das öffentliche Ausstellen beschädigter Nationalflaggen überprüft werden; falls dies als notwendig erachtet wird, sollen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Für ausländische Flaggen und Staatswappen gibt es im Strafgesetz bereits Vorschriften, die die Beschädigung unter Strafe stellen. Die beiden Parteien, die Liberaldemokratische Partei und die Innovationspartei, stuften diesen Punkt in ihrem Koalitionsvertrag vom Oktober 2025 als 'Widerspruch' ein und trieben die Gesetzgebung für die japanische Nationalflagge voran.
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