Ausschuss des Oberhauses billigt Gesetzentwurf zur Beschädigung der Nationalflagge, Verabschiedung am 17. in Sicht
Der Gesetzentwurf zur Straftat der Beschädigung der Nationalflagge wurde am 16. im Ausschuss für das Kabinett im Oberhaus mit der Mehrheit der Stimmen von Regierungsparteien und anderen angenommen. Auch in der Plenarsitzung des Oberhauses am 17. dürfte er gebilligt werden, womit eine Verabschiedung wahrscheinlich ist. Neben der Beschädigung der eigenen Nationalflagge sollen auch Handlungen wie das eigene Livestreamen solcher Taten strafbar sein.
Erfasste Handlungen und Strafen
Die Strafe wurde wie bei der Beschädigung ausländischer Nationalflaggen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Yen festgelegt. Als Maßstab wurde eine Methode definiert, die 'Menschen erheblich unangenehme oder abstoßende Gefühle empfinden lässt'; die Opposition warnt jedoch, die unklare Definition könne die Meinungsfreiheit einschüchtern.
Umfang der Strafverfolgung und Hintergrund
Makoto Oniki von der Konstitutionell-Demokratischen Partei kritisierte am 9. im Ausschuss für das Kabinett im Oberhaus, er wisse nicht, was überhaupt strafbar sein solle. Die Regierungsparteien nannten als Beispiele das Zerreißen, Verbrennen oder Zerschneiden der Nationalflagge an öffentlichen Orten, das Herunternehmen und Wegwerfen einer an einem Behördengebäude gehissten Flagge, das Zertrampeln und Verschmutzen mit Schlamm in Parks und anderen Orten sowie das Beschädigen und Streamen im eigenen Zimmer.
Ausgenommen seien dagegen Grußbotschaften auf Flaggen zur Unterstützung von Sportmannschaften, die Vorführung von Beschädigungsszenen in Realfilmen, das Verbrennen alter Flaggen im Freien sowie Fälle, in denen Medien über Beschädigungen durch Dritte berichten. Auch Flaggen auf Kindermenüs sowie in Anime, Manga, Realfilmen oder von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Darstellungen sollen nicht strafbar sein.
Kazuhiko Oishi, Verfassungsrechtler an der Universität Tsukuba, weist darauf hin, dass die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten weiterhin unklar sei. Keiichi Abe von Nippon Ishin no Kai, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, erklärte im Ausschuss für das Kabinett des Unterhauses, mit der Verabschiedung dürften Gefühle für den Schutz der Nationalflagge und der Patriotismus weiter gestärkt werden. Die Opposition forderte den Rückzug des Entwurfs, doch Abe kam dem nicht nach.
Der Gesetzentwurf war bereits am 30. Juni in der Plenarsitzung des Unterhauses mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsparteien angenommen worden, während alle Oppositionsparteien fernblieben. Hintergrund ist, dass es sich um einen Entwurf handelt, den Ministerpräsidentin Sanae Takaichi schon seit Längerem vertritt. Als die Liberaldemokratische Partei 2012 in der Opposition war, hatte Takaichi die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs vorangetrieben, doch später wurde die Beratung fortgesetzt und der Entwurf fiel der Diskontinuität zum Opfer. 1999 wurde das Gesetz über Flagge und Nationalhymne verabschiedet, womit Nationalflagge und Nationalhymne rechtlich verankert wurden. Befürworter fordern, auch gegen Beschädigungen der rechtlich definierten Nationalflagge vorgehen zu können.
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