Änderungsentwurf zum Kaiserlichen-Haus-Gesetz mit Verbleib weiblicher Mitglieder und Rückkehr männlicher Nachkommen ehemaliger kaiserlicher Zweige angenommen
Im Unterhaus-Ausschuss angenommen
Ein Änderungsentwurf zum Kaiserlichen-Haus-Gesetz zur Sicherung der Zahl der Kaiserlichen Familie ist am 10. im Geschäftsordnungsausschuss des Unterhauses mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien und anderer Kräfte angenommen worden. Auch einige Oppositionsparteien, darunter die Zentrumsreformallianz und die Demokratische Volkspartei, stimmten zu.
Er soll noch am selben Tag im Plenum zur Abstimmung gestellt werden und dürfte mit der Mehrheit der Stimmen von Regierungsparteien und einigen Oppositionsparteien das Unterhaus passieren. Der Änderungsentwurf geht dann an den Oberhaus-Ausschuss.
Zwei Säulen der Reform
Der Änderungsentwurf umfasst zwei Säulen: weibliche Mitglieder der Kaiserlichen Familie sollen auch nach der Heirat dem Kaiserhaus angehören können, und männliche Nachkommen ehemaliger kaiserlicher Zweige sollen als Adoptivsöhne wieder in die Kaiserliche Familie aufgenommen werden. Die Regierung hat den Entwurf auf Grundlage des vom Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden beider Kammern in einer gemeinsamen Sitzung aller 13 Parteien und Gruppen ausgearbeiteten 'Willens des Gesetzgebers' vorgelegt.
Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden beider Kammern hatte die Zentrumspartei eine Änderung des begleitenden Beschlusses gefordert. Kabinettssekretär Minoru Kihara sagte im Geschäftsordnungsausschuss, diese Reform nehme 'weder zukünftige parlamentarische Prüfungen zur Frage der Thronfolge vorweg noch binde sie diese'.
Weibliche Mitglieder und Adoptionsregelung
Artikel 12 des geltenden Kaiserlichen-Haus-Gesetzes bestimmt, dass weibliche Mitglieder der Kaiserlichen Familie bei einer Heirat mit einem Mann, der weder Kaiser noch Mitglied der Kaiserlichen Familie ist, den kaiserlichen Status verlieren. Der Änderungsentwurf streicht Artikel 12 und soll es ermöglichen, den Status auch nach der Heirat zu behalten. Für die derzeitigen weiblichen Mitglieder der Kaiserlichen Familie ist in den Zusatzbestimmungen zudem eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der sie bei der Heirat auf eigenen Wunsch den kaiserlichen Status aufgeben können. Für verheiratete weibliche Mitglieder der Kaiserlichen Familie gilt wie für gewöhnliche Staatsbürger das Einwohnerregistergesetz.
Artikel 9 des geltenden Rechts verbietet die Adoption von Mitgliedern der Kaiserlichen Familie. Der Änderungsentwurf sieht hierfür eine Ausnahme vor und schafft in Kapitel 6 des Kaiserlichen-Haus-Gesetzes den Status eines 'adoptierten männlichen Mitglieds der Kaiserlichen Familie'. Betroffen sind männliche Nachkommen der 11 ehemaligen kaiserlichen Zweige, die 1947 den kaiserlichen Status verloren haben, sofern sie 15 Jahre oder älter sind und weder Ehefrau noch Kinder haben.
Der Adoptierte selbst fällt nicht unter Artikel 2, der die Reihenfolge der Thronfolge festlegt, und besitzt kein Thronfolgerecht. Für den Fall, dass dem Adoptierten ein Sohn geboren wird, sieht der Entwurf jedoch eine Regelung vor, die diesem Thronfolgerecht einräumt. Zur Anwendung von Artikel 2 heißt es ausdrücklich, sie richte sich nach der Linie des Herkunftshauses, also der Familie des Adoptierten.
Reaktionen der Opposition und weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende der Demokratischen Volkspartei, Yuichiro Tamaki, wies im Ausschuss am 10. darauf hin, dass Bedenken diskutiert würden, wonach damit neue Regeln für die Thronfolge geschaffen worden seien. Kihara antwortete darauf, dass über Nachkommen des Adoptierten 'auf Grundlage des geltenden Kaiserlichen-Haus-Gesetzes entschieden wird'.
Die Zentrumspartei hatte gefordert, dem Entwurf des begleitenden Beschlusses neue Punkte hinzuzufügen, die Regierung zu einer 'raschen Prüfung' des Thronfolgerechts eines männlichen Adoptivsohns aufzufordern und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Parteichef Hiroshi Ogawa erklärte auf einer Pressekonferenz am 10., er habe nach der Antwort im Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass die entsprechende Zusicherung gegeben worden sei, und kündigte an, die Partei werde zustimmen. 'Wir wollen vermeiden, dass es zu parteipolitischen Konfrontationen kommt. Es ist ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt, doch wir stimmen zu', sagte er.
Die Regierung hatte den Änderungsentwurf am 30. Juni im Kabinett beschlossen und dem Unterhaus vorgelegt. Nachdem der Streit zwischen Regierung und Opposition etwa über den Umgang mit dem Gesetzesentwurf zur Kürzung der Zahl der Abgeordneten im Unterhaus bereinigt worden war und ein 'ruhiges Umfeld' geschaffen sei, waren die Beratungen aufgenommen worden.
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