EU-Gericht setzt Geldbuße gegen Google über 4,13 Milliarden Euro fest
Strafbetrag steht fest
Der Europäische Gerichtshof, das höchste Gericht der Europäischen Union (EU), hat am 2. die Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, die gegen die US-Tochter von Alphabet, Google, wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) eine Geldbuße verhängt hatte. Damit steht die Strafe in Höhe von 4,13 Milliarden Euro (760 Milliarden Yen) fest.
Rückenwind für die Wettbewerbspolitik
Es handelt sich um die bislang höchste Geldbuße gegen ein US-Tech-Unternehmen auf Basis des EU-Wettbewerbsrechts. Die Europäische Kommission hatte 2018 die Verhängung der Strafe beschlossen, Google hatte dies als ungerechtfertigt angefochten. Die Entscheidung könnte die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik der Kommission stärken und die Regulierung von US-Tech-Konzernen in Zukunft weiter verschärfen.
Vorinstallation der Suchsoftware im Streit
Die Europäische Kommission hatte 18. argumentiert, dass es rechtswidrig sei, wenn Google von Smartphone-Herstellern verlange, seine eigene Such- und Browser-Software als Voraussetzung für die Vorinstallation des App-Stores 'Google Play' zu installieren. Sie kam zu dem Schluss, dass damit die Nutzung anderer Betriebssysteme, die mit dem Betriebssystem 'Android' konkurrieren, behindert und die marktbeherrschende Stellung etwa bei Suchmaschinen unrechtmäßig gestärkt worden sei.
Berufung ebenfalls abgewiesen
Google wehrte sich dagegen und legte beim Gericht der Europäischen Union Einspruch ein. Das Gericht erster Instanz bestätigte 22. weitgehend die Entscheidung der Kommission, doch Google legte dagegen Berufung ein. Die EU treibt neben dem Wettbewerbsrecht auch Ermittlungen gegen Google nach dem Digital Markets Act (DMA) voran, der die Marktbeherrschung großer Plattformen im Voraus verhindern soll.
Wenn Ihnen dieser Artikel geholfen hat, teilen Sie ihn gerne.