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Regierung bringt Änderung des Kaiserhausgesetzes zur Sicherung der Zahl kaiserlicher Familienmitglieder ein und strebt Verabschiedung in der laufenden Sitzungsperiode an

Regierung billigt Änderung des Kaiserhausgesetzes zur Sicherung der Zahl kaiserlicher Familienmitglieder und legt sie dem Parlament vor

Regierung billigt Änderung des Kaiserhausgesetzes zur Sicherung der Zahl kaiserlicher Familienmitglieder und legt sie dem Parlament vor

Angesichts des Rückgangs der Zahl kaiserlicher Familienmitglieder hat die Regierung am 30. in einer Sondersitzung des Kabinetts eine Änderung des Kaiserhausgesetzes beschlossen. Der Entwurf enthält zwei Kernpunkte: weibliche Mitglieder des Kaiserhauses sollen auch nach der Heirat im Kaiserhaus bleiben können, und männliche Nachkommen der alten Kaiserhäuser sollen adoptiert werden können. Die Regierung legte den Entwurf am selben Tag dem Parlament vor und strebt eine Verabschiedung in der laufenden Sitzungsperiode an.

Stellung weiblicher Mitglieder des Kaiserhauses

Der Änderungsentwurf streicht Artikel 12 des geltenden Gesetzes, wonach weibliche Mitglieder des Kaiserhauses beim Heiraten eines Mannes, der weder Kaiser noch Mitglied des Kaiserhauses ist, ihren kaiserlichen Status verlieren. Einerseits soll damit ermöglicht werden, dass sie auch nach der Heirat ihren Status behalten können. Andererseits sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass derzeitige weibliche Mitglieder des Kaiserhauses bei der Heirat auf eigenen Wunsch ihren Status auch aufgeben können.

Auf verheiratete weibliche Mitglieder des Kaiserhauses wird das Einwohnerregistergesetz wie auf normale Staatsbürger angewendet. Die Frage des Status von Ehemann und Kindern, die im Fokus gestanden hatte, wurde nicht festgeschrieben. Das bestehende Kaiserhaus zählt 16 Personen, davon 11 Frauen. Auch wegen der Alterung übernehmen weibliche Mitglieder des Kaiserhauses inzwischen eine zentrale Rolle bei öffentlichen Aufgaben.

Adoptionsplan und Überprüfung

Der Plan zur Aufnahme eines Adoptivsohns wird als Ausnahme von Artikel 9 behandelt, der Adoptionen innerhalb des Kaiserhauses verbietet. In Kapitel 6 des Kaiserhausgesetzes soll ein Paragraph zu männlichen adoptierten Mitgliedern des Kaiserhauses eingefügt werden; betroffen wären Nachkommen der 11 alten Kaiserhäuser, die 1947 ihren kaiserlichen Status verloren. Voraussetzung sind männliche Nachkommen in männlicher Linie ab 15 Jahren ohne Ehefrau oder Kinder; die Adoption bedarf der Beratung im Kaiserhausrat.

Der Adoptierte selbst soll kein Recht auf die Thronfolge haben, und Artikel 2, der die Reihenfolge der Thronfolge festlegt, soll nicht angewendet werden. Zugleich enthält der Entwurf die Regelung, dass Nachkommen eines Adoptierten dann berechtigt wären, wenn sie männlich sind. Außerdem wird ausdrücklich festgehalten, dass die Anwendung von Artikel 2 sich auf die leibliche Linie bezieht, also auf die Familie des Adoptivierten.

Der Änderungsentwurf enthält ferner eine Übergangsbestimmung, wonach er bei Bedarf alle 30 Jahre überprüft wird, unter Berücksichtigung der Sicherung der Zahl kaiserlicher Familienmitglieder und anderer Faktoren. Der Entwurf zum Kaiserhausgesetz basiert auf dem von den Präsidenten und Vizepräsidenten beider Kammern sowie den 13 Regierungs- und Oppositionsparteien in einer Gesamtsitzung zusammengetragenen 'Konsens der Legislative'. Die Debatte stützte sich auf einen 2021 veröffentlichten Bericht eines Regierungsgremiums aus Sachverständigen.

Verlauf der Abstimmung zwischen Regierung und Opposition

Vor dem Kabinettsbeschluss traf sich Fumitake Fujita, Co-Vorsitzender der Nippon Ishin no Kai, am 30. im Parlament mit Taro Aso, stellvertretender Vorsitzender der LDP, und Takayuki Kobayashi, Vorsitzender des Politikforschungsausschusses, um den Entwurf zu beraten. Ishin entschied sich für die Zustimmung, und sowohl die LDP als auch Ishin billigten den Gesetzentwurf am selben Tag in einer Sitzung der verantwortlichen Koalitionspolitiker.

Ishin hatte sich bei dem Plan, männliche Nachkommen der alten Kaiserhäuser als Adoptivmitglieder wieder in das Kaiserhaus aufzunehmen, gegen eine Altersgrenze für Adoptierte gestellt. Fujita sagte nach dem Gespräch vor Journalisten: 'Es ist eine sehr schmerzliche und äußerst schwierige Entscheidung, aber wir werden uns mit den Koalitionsparteien darauf einigen, damit die Änderung des Kaiserhausgesetzes gemeinsam umgesetzt werden kann.' Ursprünglich hatte die Regierung geplant, am 30. am Vormittag den Kabinettsbeschluss zu fassen, nachdem am 29. die Zustimmung der Koalitionsparteien in der Sitzung der verantwortlichen Politiker eingeholt worden wäre. Wegen ungeklärter parteiinterner Verfahren aufseiten von Ishin wurde die Beratung am 29. jedoch vertagt.

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