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Die Aufsichtskommission ordnet bei Nidec die Vorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit Bilanzbetrug an

Aufsichtskommission ordnet bei Nidec Unterlagenvorlage an – Bilanzbetrug wird untersucht

Ermittlungen wegen Bilanzbetrugs vorgezogen

Am 12. wurde bekannt, dass die Wertpapier- und Börsenaufsichtskommission Nidec auf Grundlage des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert hat. Mit Blick auf mögliche Verwaltungsmaßnahmen prüft sie einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz; sollte sie den Fall als schwerwiegend einstufen, erwägt sie auch eine Strafanzeige.

Beweise aus den betroffenen Stellen gesammelt

Der aktuelle Bilanzbetrug gilt als Ausgangspunkt des Nidec-Falls, der auch zur Aufdeckung von Qualitätsverstößen führte. Die Aufsichtskommission ist zu einer Untersuchung mit Blick auf eine Anordnung zur Zahlung einer Geldbuße übergegangen; auf Grundlage eines Systems, das bei einer vor der Untersuchung gemeldeten Pflichtverletzung einen Antrag auf Minderung erlaubt, soll auch das Unternehmen den Verstoß bereits selbst angezeigt haben.

Nach Angaben von Beteiligten hat die Aufsichtskommission dem Unternehmen die Vorlage von Unterlagen und Berichten angeordnet, um Beweise zu sichern, die der Drittpartei-Ausschuss gesammelt hat. Das Verfahren stützt sich auf Artikel 26 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes und ist als Offenlegungsprüfung im Hinblick auf Verwaltungsmaßnahmen eingeordnet. Wer die Vorlage verweigert oder falsche Angaben macht, macht sich strafbar.

Selten vorgezogene Maßnahme

Ermittlungen wegen Bilanzbetrugs beginnen normalerweise mit einer Vor-Ort-Prüfung. Ein ehemaliges Mitglied der Aufsichtskommission weist darauf hin: 'Es ist äußerst ungewöhnlich, vor einer Vor-Ort-Prüfung die Vorlage von Unterlagen anzuordnen. Üblicherweise wird nach der Veröffentlichung der Korrektur des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, in dem die falsche Darstellung entdeckt wurde, zunächst mit einer Vor-Ort-Prüfung begonnen.'

Wegen des Bilanzbetrugs verzögert sich bei Nidec die Veröffentlichung des Abschlusses für das Geschäftsjahr bis März 2026 sowie von Korrekturen früherer Perioden. Die Aufsichtskommission dürfte entschieden haben, dass sie beim Warten auf den Abschluss die zeitliche Einordnung möglicher Verwaltungsmaßnahmen nicht mehr überblicken könnte, und daher ein Verfahren vorgezogen haben, das den Abschlussarbeiten weniger schadet als eine Vor-Ort-Prüfung. Nidec erklärte am 12. gegenüber Journalisten: 'Wir sind nicht in der Position, dazu Stellung zu nehmen.'

Untersuchung dürfte sich lange hinziehen

Die vom Drittpartei-Ausschuss festgestellten Fehlhandlungen betreffen mehrere Standorte, darunter die Konzernzentrale und Tochtergesellschaften. Für die Untersuchung der Aufsichtskommission wird entsprechend Zeit benötigt werden. Sollte die Schwere des Falls als hoch eingestuft werden, wird auf eine Sanktionsuntersuchung mit Blick auf eine Strafanzeige umgestellt. Zudem werden Befragungen von Verantwortlichen vorangetrieben, und auch die Rolle des Managements wird sorgfältig geprüft.

Das Finanzinstrumente- und Börsengesetz verbietet falsche Angaben in Offenlegungsunterlagen börsennotierter Unternehmen, um einen fairen Markt zu schützen. Wird eine falsche Angabe in einem Wertpapier- und Geschäftsbericht festgestellt, berechnet die Aufsichtskommission die Höhe der Geldbuße anhand des betreffenden Zeitraums und der damaligen Marktkapitalisierung der Aktie und empfiehlt der Finanzaufsichtsbehörde eine Zahlungsanordnung.

In ihrem bis April veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der Drittpartei-Ausschuss bei Nidec jahrelange Aufschübe von Kosten, Abschreibungen und den Verzicht auf die Erfassung von Wertminderungsverlusten fest. Die negativen Auswirkungen des Bilanzbetrugs auf den Nettogewinn summierten sich bis zum Quartal April bis Juni 2025 auf 160,7 Milliarden Yen; nach Geschäftsjahren war das Geschäftsjahr bis März 2025 mit 95,7 Milliarden Yen am stärksten betroffen. Das entspricht 60 Prozent des bereits veröffentlichten Nettogewinns.

Der Drittpartei-Ausschuss kam zu dem Schluss, dass ein 'zu starker Druck zur Erreichung der operativen Gewinnziele', der sich vor allem um Unternehmensgründer Shigenobu Nagamori konzentrierte, den Hintergrund des Betrugs bildete. Zwar konnten keine Belege für konkrete Anweisungen oder eine direkte Steuerung festgestellt werden, zugleich wurde jedoch die Ansicht geäußert, dass 'Nagamori die größte Verantwortung trägt'. Auch bei anderen Führungskräften bestehe die Möglichkeit, dass sie einen Teil des Bilanzbetrugs erkannt oder stillschweigend geduldet hätten.

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