UNESCO-Beratungsgremium empfiehlt Asuka und Fujiwara no Miyako als Weltkulturerbe
Die Kulturbehörde teilte am 6. mit, dass ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) empfohlen habe, die Ruinengruppe 'Asuka und Fujiwara no Miyako' in Zentral-Nara als Weltkulturerbe einzutragen. Die Bestandteilsgüter, die die Entstehung des Altertumsstaats belegen, wurden als von 'außergewöhnlichem universellem Wert' für die Menschheit anerkannt.
Die offizielle Eintragung soll voraussichtlich auf der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees entschieden werden, die vom 19. bis 29. Juli in Busan in Südkorea stattfindet. Bei einer Eintragung würde die Zahl der Welterbestätten in Japan auf insgesamt 27 steigen, davon 22 Kulturerbestätten und fünf Naturerbestätten.
Bewertung der Empfehlung und mögliche Bedenken
In der Empfehlung wurde bewertet, dass die Kriterien erfüllt seien, wonach die Stätte als 'einzigartiger oder zumindest seltener materieller Beleg für die Weitergabe kultureller Traditionen und Zivilisationen' gilt. Als mögliche Bedenken wurden die Auswirkungen von Wohnungsbau und Naturkatastrophen genannt; zur aktuellen Lage wurde jedoch festgestellt, die Vermögenswerte würden angemessen verwaltet.
Bildungs-, Kultur-, Sport-, Wissenschafts- und Technologieminister Yohei Matsumoto erklärte: 'Ich freue mich sehr, dass unser wertvolles Kulturerbe international so hoch bewertet wurde. Wir haben für alle Bestandteile eine Empfehlung ohne besondere Vorbehalte erhalten, die man fast als volle Punktzahl bezeichnen kann.'
19 Stätten, die die Geschichte der Asuka-Zeit belegen
'Asuka und Fujiwara no Miyako' besteht aus insgesamt 19 Stätten, darunter die Ruinen kaiserlicher Paläste, buddhistischer Tempel und Grabhügel, die in der Asuka-Zeit (spätes 6. bis frühes 8. Jahrhundert) errichtet wurden. Unter dem Einfluss des chinesischen Festlands und der koreanischen Halbinsel entstand in Japan erstmals ein zentralisiertes Herrschaftssystem; die Stätte zeigt den Prozess der Entwicklung zu einem Staat auf Grundlage des Ritsuryō-Systems.
Die zentralen Bestandteile sind die Ruinen des Asuka-Palasts in der Gemeinde Asuka, Präfektur Nara, die Schauplatz der Taika-Reformen waren, sowie die Ruinen des Fujiwara-Palasts in der Stadt Kashihara, ebenfalls Präfektur Nara, dem Zentrum von Fujiwara-kyō, der ersten voll entwickelten japanischen Hauptstadtstadt. Bis zur Verlegung der Hauptstadt nach Heijō-kyō im Jahr 710 war dies das politische und kulturelle Zentrum.
Zu den Bestandteilen gehören außerdem das Kitora-Kofun mit Darstellungen der Vier Himmelsgötter und astronomischen Karten, das Takamatsuzuka-Kofun, in dem die farbenprächtigen Wandmalereien der 'Asuka-Schönheit' entdeckt wurden, sowie das Ishibutai-Kofun, über das die These besteht, es sei das Grab von Soga no Umako.
Die leuchtenden Wandmalereien im Kitora-Kofun und im Takamatsuzuka-Kofun gelten als wertvolles Erbe, das die Weitergabe von Ideen und Kunst in der ostasiatischen Welt an spätere Generationen überliefert. Sie wurden seit den 1970er-Jahren nacheinander entdeckt und trieben den Boom der japanischen Altertumsgeschichte voran.
'Asuka und Fujiwara no Miyako' wurde 2007 in die Tentativliste der UNESCO aufgenommen und im Jahr 2024 vom nationalen Kulturrat als Empfehlungskandidat ausgewählt. Welterbestätten werden auf Grundlage des Welterbeübereinkommens vom UNESCO-Welterbekomitee geprüft, das über die Eintragung entscheidet. Von den Trägerstaaten wird erwartet, dass sie die Stätten angemessen schützen.
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