US-Handelsbeauftragte USTR veröffentlicht Plan für Zusatzzölle auf 60 Länder und Regionen, darunter Japan
Der US-Handelsbeauftragte USTR hat am 2. einen Plan veröffentlicht, nach dem angesichts unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit Zusatzzölle von bis zu 12,5 % auf 60 Länder und Regionen, darunter Japan, erhoben werden sollen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist weiter offen; nach einer Anhörung im Juli dürfte die endgültige Entscheidung fallen.
Überblick über den Zollplan
Die neuen Zusatzzölle beruhen auf Artikel 301 des Handelsgesetzes. Der USTR hat sie als Ersatz für Gegenzölle geprüft, die der Oberste Gerichtshof der USA als verfassungswidrig eingestuft hat; derzeit wird übergangsweise ein Zoll von 10 % auf Basis von Artikel 122 des Handelsgesetzes angewendet.
Für Warenimporte aus Ländern, die wie Japan kein Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit eingeführt haben, wurde ein Plan für Zusatzzölle von 12,5 % vorgelegt. Dagegen sollen die Sätze für insgesamt 14 Länder und Regionen, darunter die Europäische Union (EU), Indonesien und Mexiko, die Einfuhrverbote eingeführt haben, sowie Argentinien und Kambodscha, die sich in Handelsabkommen mit der Trump-Regierung zu Maßnahmen gegen Zwangsarbeit verpflichtet haben, bei 10 % bleiben.
Ausnahmen und Untersuchungsbericht
Zusätzlich zu den von sektoralen Zöllen auf Autos, Stahl und Aluminium sowie Halbleiterprodukte erfassten Waren sollen viele Lebensmittel von den Zusatzzöllen ausgenommen werden. Der USTR veröffentlichte zudem einen Untersuchungsbericht und nannte unter anderem Solarmodulmaterialien und Baumwolle aus der chinesischen Region Xinjiang, Reis aus Myanmar und Rindfleisch aus Brasilien als Beispiele für Zwangsarbeit.
Der USTR argumentierte, die betreffenden Produkte könnten über Länder, die keine Einfuhrverbote verhängt haben, auf dem Umweg in die USA ausgeführt werden. Handelsrechtsexperten äußerten sich hingegen zu dieser Darstellung und meinten, sie sei nichts weiter als ein Vorwand, um neue Zusatzzölle einzuführen.
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