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Gesetz zur Pflicht zur Vorlage von Entsorgungsplänen für ausgediente Solar-Module verabschiedet

Gesetz verpflichtet zur Vorlage von Entsorgungsplänen für Solar-Module zur Förderung der Wiederverwendung

Ein Gesetzesvorhaben zur Förderung der Wiederverwendung von Solar-Modulen wurde am 29. im Oberhaus-Plenum verabschiedet und damit Gesetz. Betreiber großer Solarstromanlagen werden verpflichtet, bei der Entsorgung der Module einen Plan vorzulegen. Um auf die in Zukunft erwarteten großen Entsorgungsmengen vorbereitet zu sein, soll der Aufbau von Sammel- und Recyclingstrukturen beschleunigt werden.

Vorlage spätestens 30 Tage vor der Entsorgung

Stromerzeuger müssen dem Staat spätestens 30 Tage vor der Entsorgung einen Plan vorlegen, der unter anderem das Gewicht der Module, die Entsorgungsmethode und den Zeitpunkt enthält. Wenn der Staat zu dem Schluss kommt, dass die Recyclingmaßnahmen die Standards nicht erfüllen, kann er eine Änderung des Plans empfehlen oder anordnen. Für Nichtvorlage, Verstöße gegen Anordnungen oder unterlassene Wiederverwertung werden Geldstrafen verhängt.

Zunächst große Anlagen, dann schrittweise Ausweitung

Das System gilt vorerst für große Betreiber mit hohem Entsorgungsaufkommen und wird schrittweise auf mittelgroße und kleinere Betreiber ausgeweitet. Details wie die Größe der betroffenen Betreiber sollen später festgelegt werden.

Auch die Verarbeitungsstruktur wird überregional ausgeweitet

Vorgesehen ist zudem ein Mechanismus, der Recyclingunternehmen den Betrieb in einem größeren Gebiet ermöglicht. Bisher war in jeder Präfektur eine Genehmigung nach dem Abfallentsorgungsgesetz erforderlich; künftig sollen vom Staat anerkannte Unternehmen die für das Recycling notwendigen Anlagen auch ohne gesonderte Genehmigung betreiben können.

Laut dem Umweltministerium wird das Entsorgungsaufkommen von Solar-Modulen ab der zweiten Hälfte der 2030er Jahre sprunghaft steigen und voraussichtlich auf bis zu rund 500.000 Tonnen pro Jahr anwachsen. Das könnte Deponien unter Druck setzen und die Abfallentsorgung insgesamt beeinträchtigen.

Derzeit sind die Vorkehrungen für das System und das Geschäftsumfeld noch unzureichend, etwa weil die Recyclingkosten die Deponiekosten übersteigen. Unter Federführung des Umweltministeriums sollen die finanzielle Belastung verringert und die Entwicklung neuer Technologien unterstützt werden.

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